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242
...hat keine Ahnung
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H-Kennzeichen konformes Tuning |
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Hallo!
Viele Ascona C, gerade auch hier aus dem Forum, werden ja eher früher als später das H-Kennzeichen Alter erreichen.
Trotzdem ist ja Tuning für einige oder alle hier ein interessanter Aspekt der Ascona Leidenschaft.
Da ich mich momentan etwas intensiver mit der H-Kennzeichen Problematik befasse, ist mir beim Studium der Oldtimer Richtlinie des TÜV Süd folgender Satz aufgefallen:
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig. |
Aus diesem Gedankengang heraus hab ich mir mal folgende Seite erdacht: Ascona H-Kennzeichen
Hier soll es um eine Sammlung von möglichen Tuningoptionen für das H-Kennzeichen gehen. Erstmal hab ich aus Zeitgründen nur die Felgen gelistet. Aber da geht ja noch mehr: Motoren-Getriebe Kombinationen, Tieferlegungen, Lenkräder...
Mit dem Verweis auf die entsprechenden, in diesem Fall "Flash" Zeitungen, kann man sich dann im Vorfeld mit allem "bewaffnen", was den TÜV Gutachter beeindrucken kann.
Ich denke, es ist einfacher, mit bunt auf weiß gedruckten Fakten das H-Kennzeichen bei einem getunten Ascona zu erlangen, als auf den guten Willen des Prüfers zu hoffen.
Bleibt natürlich die Frage, inwiefern sich der Prüfer bei einem Gutachten auf diese "Hinweise" einlassen will. Das würde ich aber noch prüfen.
Die Frage ist: Macht es Sinn, diese Infos zu sammeln? Und hat noch jemand Infos, die man eintragen könnte? Fehlt was?
Fragen über Fragen...
__________________ Pimpst Du noch oder tunst Du schon?
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von 242 am 07.03.2018 16:32.
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08.04.2016 18:11 |
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oldcars
Haudegen
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RE: H-Kennzeichen konformes Tuning |
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Super Beitrag Jörn.
Eine weitere Felge inkl. Kopie der Dokumente habe ich Dir Privat zugesendet, zum einfügen.
__________________ Netter Gruss
Daniel
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1
08.04.2016 19:48 |
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Gerd#Honnerwitz
Mitglied
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Moin,
ich habe 60mm Tieferlegungsfedern von Mattig eingetragen. Gutachten stammt von 1988.
Dazu ne Gruppe A von Friedrich mit ABE von 1994.
Beides war nötig für die Heilig- Sprechung 2014.
Und ich halte es für Sinnvoll weil mir die Recherche viel Zeit und Nerven gekostet hat.
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2
08.04.2016 23:05 |
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oldcars
Haudegen
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Ja Jörn macht echt viel für die Dokumentation und die Datensicherung des Ascona.
Sein Werk wird immer wertvoller.
__________________ Netter Gruss
Daniel
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3
08.04.2016 23:16 |
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Rainman
König
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Super Idee Jörn.
Da es immer schwieriger wird bei Nachweisen und Dokumentationen , so wie Dokumenten ist das genau Richtig was du anstrebst. Ich hoffe das ich meinen Beitrag dazu auch noch leisten kann.
MFG Rainer
__________________ Kreativität kann man nicht kaufen. Ein gutes Auto macht ein stimmiges Gesamtkonzept aus, und nicht das Geld was Investiert wurde.
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4
08.04.2016 23:31 |
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Hessi3
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Super sache.
Spontan kann ich dir nen gutachten von Manzel Federn zuschicken.
Ich schaue aber mal was ich sonst noch so Finde.
MfG
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5
10.04.2016 09:21 |
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242
...hat keine Ahnung
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Wunderbar.
Ich werde, so es denn die Zeit zulässt, weiter den Spaß sammeln und vervollständigen. Allerdings stellt sich bei den Gutachten die Rechtsfrage des Urheberrechts.
Ein Anbieten von Downloads der Gutachten scheint nicht möglich zu sein. Allerdings kann man sicher die Gutachten auflisten und dann auf Anfrage per Mail verschicken? Kostenfrei natürlich...
__________________ Pimpst Du noch oder tunst Du schon?
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6
14.04.2016 20:09 |
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Keinath
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Hallo ,
ich hätte ein Gutachten von Eibach-Federn ,Mattig Stahlräder und evtl Mattig Endtopf
MfG
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7
14.04.2016 20:58 |
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manuelreuter
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Diese Problematik steht mir auch bevor. Hab bei ner HU vom Alltagswagen mal angefragt.
Aussage war das alles was 10 Jahre nach EZ eingetragen war. Jetzt Frag ich mich, steht da irgendwo ein Datum im Schein?
oder Brief.
__________________ Ascona C
Bin nicht hier um mich beliebt zu machen
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8
22.02.2017 11:33 |
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242
...hat keine Ahnung
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9
22.02.2017 14:56 |
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Ascona133
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Wir haben einen Ascona-C mit C20XE und Oldtimer-Zulassung. Ist überhaupt garkein Problem gewesen. Meiner bekommt es dann nächstes Jahr auch.
Die Eintragungen müssen auch nicht 10 Jahre alt sein. Diese Regelung gibt es nicht mehr.
__________________ Typreferent für "Ascona-C" der Alt-Opel-Interessengemeinschaft von 1972 e. V.
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10
22.02.2017 16:33 |
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Asci1987
Foren Gott
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Hatte mich vor einiger Zeit auch mal damit beschäftigt. Speziell bei Motor und Getriebe handelt es sich um tiefe Eingriffe, für die offiziell nur Änderungen innerhalb der Baureihe zulässig sind. Vereinzelt geht das vielleicht trotzdem...
Habe mal kurz recherchiert und das gefunden: https://www.tuev-sued.de/uploads/images/...at-oldtimer.pdf
1. Allgemeine Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gem. § 23 StVZO:
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.
3.2.3. Motor und Antrieb
3.2.3.1. Motor
Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
3.2.3.2. Getriebe
Nur Originalausführung oder Getriebe aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
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Auch sehr informativ (inkl. Download offizielle Richtlinie, Wortlaut wie oben): http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/gr...rderungskatalog
Dabei ist auch ein Begutachtungsbogen für die Abnahme, in dem die ganzen Punkte bestätigt werden müssen.
__________________ Meine Oma: "Für was steht denn das GT auf deinem Auto? Gütersloh?"
1987 | Ascona C | Touring | 4trg | C16NZ | AT | 78 tkm
1988 | (G)Ascona C | GT/Sport | 4trg | C20NE | Autogas | 307 tkm
1987 | Ascona C | LS | 2trg | C30XE | 220 PS, 308 Nm
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22.02.2017 20:04 |
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Rainman
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Legal ist alles das was innerhalb der ersten 10 Jahre, (Stichtag ist derTag der Erstzulassung), legal Eintragbar war.
Ein Motorumbau konnte, und kann man nach Paragraph 21 eintragen lassen. Wenn der Pruefer mitmacht.
Daher kann man heute immer noch Sachen eintragen lassen und anschließend eine Begutachtung nach den Oldtimer Richtlinien machen.
Der 16v Umbau wird oft durchgewunken weil er ein damsls ueblicher Umbau zur Leistungssteigerung war. Denn eigentlich sagt die Richtlinie das nur Originalmotoren zulässig sind. Wenn aber der Prüfer das in die ueblichen Umbauten / Tuning einstuft, hat er nach einem Verhaltensregelkatalog, die Möglichkeit das durch zu winken.
Ermessensspielraum des Prüfers ist gefordert.
Die 10 Jahresregelung existiert meines Wissens immer noch. Oder hab ich da was nicht mitbekommen.
Die Richtlinien sind frei im Netz zu finden und für jeden zugänglich.
__________________ Kreativität kann man nicht kaufen. Ein gutes Auto macht ein stimmiges Gesamtkonzept aus, und nicht das Geld was Investiert wurde.
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22.02.2017 20:14 |
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Ascona133
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Schau mal hier rein. Da sind sogar Beispiele drin.
Leitfaden zur Begutachtung von Oldtimern gemäß [§ 23] StVZO ... -
https://www.google.de/url?sa=t&source=we...oa1sFzpn4khsGNg
Auf deiner Seite vermisse ich noch die Aus Cup Felgen. Die sind auf jeden Fall H-Tauglich.
__________________ Typreferent für "Ascona-C" der Alt-Opel-Interessengemeinschaft von 1972 e. V.
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22.02.2017 20:26 |
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Rainman
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@Ascona133
Deine Fassung ist aus 2007. Die mir bekannte letzte Änderung war im Jahre 2011. Daher ist die 2007'er hinfällig.
__________________ Kreativität kann man nicht kaufen. Ein gutes Auto macht ein stimmiges Gesamtkonzept aus, und nicht das Geld was Investiert wurde.
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22.02.2017 22:31 |
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manuelreuter
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Grad ne mail vom ADAC , seit neuestem geht H auch mit Saison
__________________ Ascona C
Bin nicht hier um mich beliebt zu machen
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23.02.2017 14:00 |
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Ascona133
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Geht noch nicht. Das Gesetz muss erstmal in Kraft treten.
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23.02.2017 14:21 |
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Ich habe gestern bei meiner Zulassungsstelle angerufen. Z. Z. Ist es noch nicht möglich, da das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Zudem muss ja noch geklärt werden, wie das Kennzeichen dann aussehen soll. Da ein Kennzeichen in Deutschland max. 8 Stellen haben kann, bleiben beim Saison-H-Kennzeichen nur noch 6 Stellen übrig, was sicher auch bei Landkreisen mit 3 Buchstaben zu Kombinationsengpässen führen könnte.
Ich werde das Saison - H auf jeden Fall in Anspruch nehmen, da die Asconas sowieso keinen Winter sehen.
__________________ Typreferent für "Ascona-C" der Alt-Opel-Interessengemeinschaft von 1972 e. V.
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23.02.2017 19:13 |
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Spart man denn da soviel, wenn man eine H-Saison Kombination fährt?
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23.02.2017 19:48 |
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