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Ascona LS 1.6
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Legitime Bereifungsoptionen laut Tabelle. |
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Morgen allesamt,
ich habe hier eine Internetseite empfohlen bekommen:
http://www.vogelmedia001.mx-live.com/default.aspx
Dort findet man praktisch alle Serienbereifungen für die meisten Fahrzeige und auch sämtliche Umrüstbereifungen die funktionieren.
Die Serienbereifung findet man ja zumeist auch im Brief/Schein.
Meine Frage nun ist, ob die Ümrüstbereifung vom Fahrzeughersteller als unbedenklich, sozusagen ebenfalls erlaubt ist.
Andersherum: Wenn ich eine Reifen-/Felgenversion aus der Umrüsttabelle bei mir aufziehe (z.B. 195/50 x 15) ist diese dann eitragungspflichtig, oder kann z.B. bei einer HU/ Fahrzeugkontrolle der Prüfer/Polizist anhand der Umrüstungstabelle einsehen, ob diese Reifengröße erlaubt ist?
Ich meine ja, dass im Brief/Schein nur deshalb ab Werk ein oder zwei Refengrößen drinnenstehen um Platz und Arbeit zu sparen, da ja z.B. für den Ascona schon 18 mögliche Umrüstbereifungen auf unterschiedlichen Felgengrößen erlaubt sind, siehe den angehängten Link.
Eine Eintragung wäre in diesem Fall doch überflüssig, außer die Reifengröße wäre nicht Teil der Umrüssttabelle und müsste gesondert begutachtet werden.
Wie handhabt ihr das, bzw, wie sind eure Erfahrungen?
Vielen Dank für Infos hierzu,
Gregor
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ascona LS 1.6 am 11.08.2015 08:21.
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11.08.2015 08:18 |
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hoss68kreta
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RE: Legitime Bereifungsoptionen laut Tabelle. |
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Hallo!
Die Umrüsttabelle die du gefunden hast ergibt sich aus den Gutachten und Freigaben der Felgenhersteller! Die haben eigens für sich ein Gutachten erstellen lassen damit ihre Felgen mit bestimmten Bereifungen auch gefahren werden können!
In diesen Gutachten stehen aber auch die Auflagen die erfüllt werden müßen! Darunter fällt auch ob du die Kotflügel bördeln oder ziehen mußt, Stahl- oder Gummiventile usw.!
Das was du da gefunden hast ist nicht übertragbar auf andere Felgen und kein Freibrief für Rad-/ Reifenkombinationen! Sie müßen!!!!! weiterhin eingetragen werden! Es zeigt nur die Möglichkeiten auf die du im Normalfall hast! Gehen tun noch ganz andere Sachen!
Gruß,
Stefan
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1
11.08.2015 09:04 |
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Ascona8Vsprint
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RE: Legitime Bereifungsoptionen laut Tabelle. |
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Hallo
Wie Steffan schon schreibt muß Felgen Reifenkombination eingetragen werden .
Der Ascona ist ja zu einer anderen Zeit gebaut worden wo es andere Regeln gab und und immer noch gelten auch wenn einzelne Menschen/Prüfer das durchgehen lassen nach der neuen Norm .
Möglich ist sehr viel nur vieles nicht H-Konform .
Gruß Norbert
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11.08.2015 10:13 |
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Ascona8Vsprint
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RE: Legitime Bereifungsoptionen laut Tabelle. |
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Hallo
Da diese Felgen soweit ich weiß früher nur über Opel Vertrieben wurden gabs da wohl keine ABE direkt zu .
Aber jeder normale TÜV kann dir da Problemlos weiterhelfen und auch sagen was du machen mußt damit du es Eingetragen bekommst .
Reifenkombi kann dir auch Reifenhändler sagen was man TÜV konform auf der Felge Fahren kann so das du dann entscheidest was dir am liebsten gefällt .
An sich müßte ein Stempel auf den Felgen sein wann diese Produziert wurden so das die dann Später für eine H Abnahme kein Problem mehr darstellen sollten .
Gruß Norbert
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11.08.2015 10:31 |
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RE: Legitime Bereifungsoptionen laut Tabelle. |
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Original von Ascona8Vsprint
Hallo
Da diese Felgen soweit ich weiß früher nur über Opel Vertrieben wurden gabs da wohl keine ABE direkt zu .
Aber jeder normale TÜV kann dir da Problemlos weiterhelfen und auch sagen was du machen mußt damit du es Eingetragen bekommst .
Reifenkombi kann dir auch Reifenhändler sagen was man TÜV konform auf der Felge Fahren kann so das du dann entscheidest was dir am liebsten gefällt .
An sich müßte ein Stempel auf den Felgen sein wann diese Produziert wurden so das die dann Später für eine H Abnahme kein Problem mehr darstellen sollten .
Gruß Norbert |
Wie ist da deine Erfahrung; eher mit den bereits montierten Felgen inkl. der neuen Reifen zum TÜV fahren und versuchen dies eintragen zu lassen (wenns nicht geht setz ich natürlich 400Euro in den Sand (für die Felgen und die 4 Reifen inkl aufziehen)
oder ich bringe zum TÜV die Felgen einfach so mit und frage wie es mit einer Abnahme steht.
Aber bestimmt wollen die Prüfer ja die Felgen/Reifenkombi montiert sehen um zu überprüfen, ob das so passt... also dann doch die riskante kostenintensive Version mit den bereits montierten Felgen/Reifen?
Danke für Tipps zur Vorgehensweise... ich hab halt noch nie etwas eintragen lassen und bin dieszebzüglich völlig ahnungslos.
Gregor
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11.08.2015 11:43 |
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RE: Legitime Bereifungsoptionen laut Tabelle. |
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Hallo Gregor!
195/55/15 und 195/50/15 waren nie für den Ascona von Opel freigegeben! Die müßen immer eingetragen werden!
Wenn du mit 165/80 R13 zur H-Abnahme hinfährst, werden dir die anderen Rad Reifenkombinationen ausgetragen, ausser die, die von Opel schon freigegeben waren!
Schau mal bei Reifenrechner.at!
Da kannst du sehen was du eingetragen bekommst und was nicht!
Dort wirst du dann sehen wenn du die alten und neuen Maße eingibst, das 55er Querschnitt nicht geht! Die Tachoabweichung darf nicht langsamer sein als die echte Geschwindigkeit!
Bei dem 50er Querschnitt ist alles in Ordnung!
Gruß,
Stefan
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6
11.08.2015 12:38 |
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Ascona LS 1.6
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RE: Legitime Bereifungsoptionen laut Tabelle. |
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Original von hoss68kreta
Hallo Gregor!
195/55/15 und 195/50/15 waren nie für den Ascona von Opel freigegeben! Die müßen immer eingetragen werden!
Wenn du mit 165/80 R13 zur H-Abnahme hinfährst, werden dir die anderen Rad Reifenkombinationen ausgetragen, ausser die, die von Opel schon freigegeben waren!
Schau mal bei Reifenrechner.at!
Da kannst du sehen was du eingetragen bekommst und was nicht!
Dort wirst du dann sehen wenn du die alten und neuen Maße eingibst, das 55er Querschnitt nicht geht! Die Tachoabweichung darf nicht langsamer sein als die echte Geschwindigkeit!
Bei dem 50er Querschnitt ist alles in Ordnung!
Gruß,
Stefan |
Ist es dann besser, mit den bereits montierten 6Jx 15 Felgen inkl. der 195/50 15er Reifen zum TÜV zu fahren um diese eintragen zu lassen, oder ohne diese und lediglich anfragen?
Der Prüfer will ja aber bestimmt, bevor er sein Ja gibt, die Felge und Reifen am Fahrzeug sehen, ob dies für Ihn passt?
Meine H-Abnahme ist erst im Dezember 2016... wenn ich zuvor die 6Jx 15er Felgen mit 195/55 15er Reifen eintragen lasse, kann ich dann auch mit diesen zum TÜV wenn das H fällig ist?
Völliges Neuland für mich, deshalöb die expliziten Fragen zur Vorgehensweise.
Grüße
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11.08.2015 14:53 |
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hoss68kreta
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RE: Legitime Bereifungsoptionen laut Tabelle. |
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Du wirst den 55er Querschnitt eigentlch gar nicht eingetragen bekommen.
Warum habe ich oben erklärt. 50er sind auch für H kein Problem.
Natürlich will der Prüfer alles sehen!
Wenn dein Auto Bj 86 ist, kannst du Januar 16 das H -Kennzechen bekommen! Jahr ist wichtig, nicht der Monat!
Gruß,
Stefan
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11.08.2015 17:21 |
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RE: Legitime Bereifungsoptionen laut Tabelle. |
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Original von Ascona LS 1.6
Original von Ascona8Vsprint
Hallo
Da diese Felgen soweit ich weiß früher nur über Opel Vertrieben wurden gabs da wohl keine ABE direkt zu .
Aber jeder normale TÜV kann dir da Problemlos weiterhelfen und auch sagen was du machen mußt damit du es Eingetragen bekommst .
Reifenkombi kann dir auch Reifenhändler sagen was man TÜV konform auf der Felge Fahren kann so das du dann entscheidest was dir am liebsten gefällt .
An sich müßte ein Stempel auf den Felgen sein wann diese Produziert wurden so das die dann Später für eine H Abnahme kein Problem mehr darstellen sollten .
Gruß Norbert |
Wie ist da deine Erfahrung; eher mit den bereits montierten Felgen inkl. der neuen Reifen zum TÜV fahren und versuchen dies eintragen zu lassen (wenns nicht geht setz ich natürlich 400Euro in den Sand (für die Felgen und die 4 Reifen inkl aufziehen)
oder ich bringe zum TÜV die Felgen einfach so mit und frage wie es mit einer Abnahme steht.
Aber bestimmt wollen die Prüfer ja die Felgen/Reifenkombi montiert sehen um zu überprüfen, ob das so passt... also dann doch die riskante kostenintensive Version mit den bereits montierten Felgen/Reifen?
Danke für Tipps zur Vorgehensweise... ich hab halt noch nie etwas eintragen lassen und bin dieszebzüglich völlig ahnungslos.
Gregor |
Hallo
Wie schon geschrieben
Pack das was du hast ein und Fahre zum TÜV wenn du keine erfahrung hast und spreche mit dem Prüfer der dir das eintragen könnte was er dazu sagt .
Ich habe seit der Auslieferung 195/50/15 Bereifunga auf 7x15 Felge drauf und das war damals was Tuningmäßig Übliches und daher für das H Problemlos .
Wie schon von Steffan geschrieben muß man auch an Tacho und so denken daher sprech mit dem TÜV bevor du was dazu kaufst .
Gruß Norbert
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11.08.2015 19:15 |
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RE: Legitime Bereifungsoptionen laut Tabelle. |
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Original von hoss68kreta
Du wirst den 55er Querschnitt eigentlch gar nicht eingetragen bekommen.
Warum habe ich oben erklärt. 50er sind auch für H kein Problem.
Natürlich will der Prüfer alles sehen!
Wenn dein Auto Bj 86 ist, kannst du Januar 16 das H -Kennzechen bekommen! Jahr ist wichtig, nicht der Monat!
Gruß,
Stefan |
Hi Stefan
,eine kleine Korrektur deiner "leider"
nur teilweise zutreffenden Aussage:
War beim TüV und hab gefragt wegen H-Abnahme:
Der Mensch dort (sehr freundlich) hat mit "leider" mitgeteilt, dass das H Kennzeichen erst im Monat der EZ, also erst im Dezember 2016 beantragt werden kann.
Diese Regelung ist von Landkreis zu Landkreis verschieden.
Manche LKs rechnen das Jahr der EZ an (wie du richtig gesagt hast)und andere wie bei uns im Kreis (Stadt Pforzheim + Enzkreis)... da gilt der genaue Monat der EZ oder eben 360 Monate müssen seit der EZ vergangen sein.
Nun gut.... dann eben 11 Monat länger warten ...
Hier noch was, gefunden auf:
http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/gr...s-h-kennzeichen
H-Kennzeichen – die Fakten:
Was ist das?
Eine normale Zulassung, jedoch nur für Oldtimer
Für wen ist es? Für alle zulassungsfähigen Motorfahrzeuge Mindestalter 30 Jahre (Monat der Erstzulassung oder Ausnahmegenehmigung bei fehlender EZ) Gepflegter originaler oder originalgetreuer Zustand
Was kostet es?
Steuer: Motorrad 46 Euro/Jahr, Auto/Lkw etc. 191 Euro/Jahr
Oldtimer-Gutachten: 120 bis 140 Euro
Zulassungsgebühren: 35,80 Euro
Was brauche ich?
Ein Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO
Deckungszusage der Versicherung
Vorteile
Günstigerer Steuersatz (bei Dieseln, kat-losen Pkw über 700 ccm und Motorrädern über 600 ccm)
Keine Nutzungsein schränkungen
Bei Problemen mit Kenn zeichengröße keine Änderungen am Fahrzeug nötig
Freie Fahrt in Umweltzonen
Nachteile
Haupt- und eventuell Abgas untersuchungen müssen wie bei normaler Zulassung eingehalten werden
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ascona LS 1.6 am 29.08.2015 10:49.
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29.08.2015 09:46 |
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hoss68kreta
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RE: Legitime Bereifungsoptionen laut Tabelle. |
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Hallo!
Das ist aber merkwürdig!
Wenn du vorher in NRW wohnst und ein H-Kennzeichen hast und dann umziehst nach Pforzheim, erkennen sie dir dann dein H ab????
Zum Glück wohne ich im schönen NRW!!!!
Gruß,
Stefan
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29.08.2015 10:18 |
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Ascona LS 1.6
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RE: Legitime Bereifungsoptionen laut Tabelle. |
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Original von hoss68kreta
Hallo!
Das ist aber merkwürdig!
Wenn du vorher in NRW wohnst und ein H-Kennzeichen hast und dann umziehst nach Pforzheim, erkennen sie dir dann dein H ab????
Zum Glück wohne ich im schönen NRW!!!!
Gruß,
Stefan |
Das werd ich auf alle Fälle beim nächsten mal fragen...
Auch interessant ist, wenn ich in einem LK (also z.B. bei dir in NRW)in dem lediglich das Jahr der EZ gilt und die H-Abnahme mache (also1/86) gilt diese dann noch bei Zulassung in meinem LK im Zulassungsmonat (12/86)? Das H wäre ja dann sozusagen verfrüht genemigt worden und müsste nochmals im Dezember bestätigt werden???
Huiuiui... Fragen üder Fragen
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29.08.2015 10:46 |
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@ Stefan
Zitat;
Wenn dein Auto Bj 86 ist, kannst du Januar 16 das H -Kennzechen bekommen! Jahr ist wichtig, nicht der Monat!
Das kenne ich aber auch nicht so, das wird wohl wieder so ein Typisches Beispiel der Interpretationsunterschiede sein.
Ich kenne das auch nur so das nach den Tag der Erstzulassung ein geltender Berechnungszeitraum vorhanden ist um die 30 Jahre festlegen zu können.
MFG Rainer
__________________ Kreativität kann man nicht kaufen. Ein gutes Auto macht ein stimmiges Gesamtkonzept aus, und nicht das Geld was Investiert wurde.
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30.08.2015 23:22 |
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hoss68kreta
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Hallo Rainer!
Habe mich mal so durchs Netz gelesen!
Es kommt auf das jeweilige Strassenverkehrsamt an wie genau die das nehmen!
Bei dem Einen gehts, beim Anderen nicht! Immer erst bei seinem Stva anfragen wie es bei denen gehandhabt wird! Es gibt keine gesetzliche Regelung dafür!
Gruß,
Stefan
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30.08.2015 23:48 |
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