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opelasconafan
Haudegen
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07er Kennzeichen Gesetzl. Änderungen |
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Hallo Fans der alten Opels,
sicher wisst ihr dass es div. gesetzliche änderungen bezügl. des 07er kennzeichens gibt, z.B. ist eine Zuteilung erst ab 30 Jahren möglich.
Ich habe meine kennzeichen VOR der gesetzesänderung bekommen und im Landratsamt konnte man mir keine genaue Auskunft geben ob ich meine Autos die unter 30 sind abmelden muß ab dem 1.2.07 oder ob ich meine behalten darf bzw. ob mich die regelung nicht betrifft.
Verwirrend kommt hinzu dass anscheinend extrem viele klagen noch laufen und ich wüsste gerne wie euer kenntnisstand ist.
blitzgruß
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0
08.07.2006 13:17 |
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Charlie unregistriert
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Hallo,
für die bereits erteilten 07er Kennzeichen gilt Bestandschutz. Auch Autos, die noch nicht 30 Jahre alt sind dürfen mit der bereits vorhandenen 07er gefahren werden, die roten Scheine müssen anstandslos verlängert werden.
So stand es vor einer Weile in der OLDTIMER MARKT und in der aktuellen YOUNGTIMER steht es auch so drin.
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1
08.07.2006 16:50 |
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opelasconafan
Haudegen
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hallo,
bestandsschutz klingt gut,ist das auf die autos bezogen oder auf die kennzeichen? mein 2. auto hab ich erst nach der änderung als 07er angemeldet.
und bei einem umzug würde ich ja wieder neu beantragen müssen,somit wäre doch auch der bestandsschutz aufgehoben,oder?
blitzgruß
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2
09.07.2006 12:54 |
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opelasconafan
Haudegen
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hi,
leider ein irrtum, ich bin bereits 1x umgezogen und musste die Kennzeichen komplett neu beantragen. wäre ja ärgerlich wenn ich umziehe und danach meine oldtimer nicht mehr fahren kann. oder hat jemand ne andere möglichkeit gefunden?
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4
10.07.2006 20:20 |
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Der-Schmied
Foren As
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Ähm jaein! Du kannst pech haben auf meinem Schein vom Amt steht drauf das die nur 2 Jahre gelten!
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5
10.07.2006 21:11 |
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Charlie unregistriert
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Original von opelasconafan
hi,
leider ein irrtum, ich bin bereits 1x umgezogen und musste die Kennzeichen komplett neu beantragen. wäre ja ärgerlich wenn ich umziehe und danach meine oldtimer nicht mehr fahren kann. oder hat jemand ne andere möglichkeit gefunden? |
...dann bist Du wohl in einen anderen Landkreis gezogen. Dann kann das schon sein.
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6
10.07.2006 21:12 |
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Charlie unregistriert
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Original von Der-Schmied
Ähm jaein! Du kannst pech haben auf meinem Schein vom Amt steht drauf das die nur 2 Jahre gelten! |
Richtig ! Die Scheine sind nur begrenzt gültig, in meinem Landkreis sogar nur ein Jahr. Aber bereits ausgestellte Scheine werden nach Ablauf anstandslos verlängert.
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7
10.07.2006 21:13 |
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Der-Schmied
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Also mein Tüv`ler meinte das wenn er abgelaufen ist und mein Wagen keine 30 jahre alt ist wird er nicht verlängert!
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8
10.07.2006 21:18 |
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Charlie unregistriert
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Original von Der-Schmied
Also mein Tüv`ler meinte das wenn er abgelaufen ist und mein Wagen keine 30 jahre alt ist wird er nicht verlängert! |
Was der TÜV meint interessiert doch keinen. Die Aussagen der Gesetztgeber sind ausschlaggebend.
Ich würde die Artikel der Oldtimer-Markt und der Youngtimer ja gerne mal scannen und hier abbilden, aber ich denke, daß ich dann das Copyright verletze und unter Umständen einen auf den Sack bekomme.
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9
10.07.2006 21:52 |
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AscO
Tripel-As
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Hi dann Versuch doch die wichtigsten änderungen und neuen Regelung herauszufiltern und poste dieses dan hier rein. Ich werd den dicken Hund ebenfalls ausgraben und ebenfalls eine Zusammenfassung reinstellen.
Dadurch vewrletzt man ja kein Copyright, sofern man den Text nicht komplet 1zu1 übernimmt.
Also wie ein Aufsatz inder Schule
Ok, oder wat?
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10
10.07.2006 22:13 |
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Charlie unregistriert
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Original von AscO
Hi dann Versuch doch die wichtigsten änderungen und neuen Regelung herauszufiltern und poste dieses dan hier rein. Ich werd den dicken Hund ebenfalls ausgraben und ebenfalls eine Zusammenfassung reinstellen.
Dadurch vewrletzt man ja kein Copyright, sofern man den Text nicht komplet 1zu1 übernimmt.
Also wie ein Aufsatz inder Schule
Ok, oder wat? |
OK:
Im Februar 2006 wurde vom Bundesrat beschlossen, daß rote 07er Kennzeichen nur noch für Autos ausgegeben werden dürfen, die mindestens 30 Jahre alt sind. Wie mit den bereits ausgegebenen Kennzeichen verfahren wird war unklar. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu nun STellung genommen: Für alle 07er Kennzeichen wird es einen umfassenden Bestandschutz geben. "Wer schon ein rotes 07er Kennzeichen hat, soll es auch behalten dürfen", so ein Sprecher des Ministeriums.
Vor Allem Besitzer von auf Widerruf ausgegebenen Kennzeichen befürchteten, daß sie diese mit Inkfarttreten der neuen Regelung zum 1. März 2007, abgeben müssen. Zu diesem Termin wird das Alter der Autos, die über ein 07er Kennzeichen angemeldet werden können, von 20 auf 30 Jahre heraufgesetzt. Außerdem müssen die Autos - wie auch bei der Beantragung eines H-Kennzeichens - bei einer Prüforganisation abgenommen werden.
Youngtimer-Besitzer können nun versuchen, noch ein 07er Kennzeichen zu bekommen. Ab März nächsten Jahres wird es heirfür keine Mögliochkeit mehr geben.
So ähnlich in der aktuellen YOUNGTIMER
So, jetzt bin ich mal gespannt auf Deinen "dicken Hund" ...oder wat ?
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Charlie am 10.07.2006 22:26.
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11
10.07.2006 22:23 |
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Wikinger
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@Charlie
Jepp so läufts!!
Bin über meinen Schatten gesprungen und hab noch wacker welche beantragt!!Mein 2 Türer is ja alt genug und hat TÜV!
Wer weiß wofür es mal gut ist!!
__________________ Zeit zu gehen.......
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12
10.07.2006 22:40 |
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Wikinger
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Also hier bei uns muß das Auto was zu erst auf die 07er eingetragen wird sehrwohl TÜV haben!!Danach folgende nicht!Ziemlich Hirnrissig wie ich finde,aber naja.......!Werde es eh so halten das ich trotz der Nummern immer alles eintragen lasse vorher und frisch TÜV drauf mache!Sicher is sicher!!
__________________ Zeit zu gehen.......
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14
12.07.2006 09:31 |
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opelasconafan
Haudegen
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hi leute,
also ich bin in einen anderen landkreis umgezogen damals, aber noch immer ist die frage nicht beantwortet wie es künftig damit aussieht.oder können das die landratsämter wieder von fall zu fall selbst entscheiden? wäre doch mal interessant zu wissen,ich werde mal mein künftiges landratsamt befragen,aber wo kann ich sowas im zweifel ausdrucken und nachweisen dass der bestandsschutz gilt?irgendwo im net muß es ja sowas geben
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12.07.2006 12:13 |
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Charlie unregistriert
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Bei mir war es auf jeen Fall so, daß mein Manta keinen TÜV mehr hatte, sogar der Brief war abgelaufen. Stand ja 6 Jahre in der Garage. Nicht daß er keinen TÜV oder eine Vollabnahme bekommen hätte, das wäre zweifellos kein Problem, jede auch noch so kleine Änderung ist in den Papieren eingetragen, aber die Dame vom LRA wollte keine TÜV Bescheinigung. Mit der neuen Regelung soll das ja anders werden, dann braucht man auch ein solches Oldtimer-Gutachten bevor man die 07er bekommt, was ich persönlich ja befürworte.
Auch ich würde jede technische Änderung, welche normalerweise auch in die Papiere eingetragen werden müßte, vom TÜV Ingenieur abnehmen lassen, sicher ist sicher.
@opelasconafan: Da kannste mal sehen, daß es von LRA zu LRA verschieden zugeht, gerade bei der 07er: Hier TÜV, da kein TÜV - hier Verlängerung nach 2 Jahren, dort Verlängerung nach einem Jahr u.s.w.......
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16
12.07.2006 22:16 |
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Wikinger
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13.07.2006 12:16 |
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Charlie unregistriert
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RE: Und ob TÜV!!! |
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Hmmm, habs mal schnell überflogen, konne aber nichts finden, daß TÜV Grundvoraussetzung ist...
Ich les es mal genau durch, wenn ich mehr Zeit habe.
Es ist ja so, daß ich nicht vermute oder behaupte, daß man für das 07er keinen TÜV braucht, ich habe nun 3 Fahrzeuge auf der einen 07er und keines der 3 hatte TÜV bei der Zulassung auf das "Rote" une bei zweien war der Brief schon abgelaufen.
Ich vermute trotzdem, daß es keine grundsätzliche Regelung dafür gibt, das macht jedes LRA wie es möchte.
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13.07.2006 18:11 |
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