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Michael unregistriert
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XENON Nachrüstsätze |
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Hallo,
ich sehe, gerade im Ebay, immer wieder diese XENON Nachrüstsätze für alle möglichen PKW´s angeboten. (Z.B.: auch Kadett E - müßte daher auch für Ascona C gelten!)
Sets bestehen aus 2 Vorschaltgeräten, 2 Zündgeräten, 2 Xenonbrennern und meistens einen passenden Kabelsatz.
Die Preise sind auch schon relativ günstig - bereits ab 180,-- !!
Hat jemand von euch Erfahrungen mit den Dingern???
Auch der Absatz mit der Bestätigung von Hella bezüglich der Niveauregulierung und Scheibenwaschanlage kommt immer vor - so daß der TÜV kein Problem sein sollte? :nix:
An was kann es da denn hacken? Möglicherweise der Hitze im Scheinwerfer?
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0
18.06.2004 08:08 |
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Michael unregistriert
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Hat sich wirklich noch keiner mit den Thema befasst ?
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Irgendwo hab ich gelesen, daß man bei PKW´s vor 1990 weniger Probleme mit den Umbau hat, da hier die Scheinwerfer noch nicht geprüft wurden ??!!
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1
21.06.2004 08:21 |
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Lurchi77
Admin zur Arbeit treiber
| HU | | SV | 9 | 7 | 7 |
Zuletzt online: 03.12.2022 |
Level: 55
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Nächster Level: 26.073.450
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Hi,
doch ich, nur mir war der auftrieb zu gross, dann diese unsicherheit mit tüv usw...das wars mir nicht wert.
Mfg
Sven
__________________ Verleih von Action-Cam Sortimenten zum Festpreis
www.Action-Cam-Verleih.de
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2
21.06.2004 13:20 |
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Michael unregistriert
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Naja Tüv hin oder her:
da fährt doch fast ein jeder mit irgendeinen Teil herum was nicht eingetragen ist, und bei den Scheinwerfern sollte das nicht gehen.
Ich meine, wenn die Scheinwerfer ordnungsgemäß eingestellt sind, dann kann doch nichts passieren, oder ?
Abgesehen von Xenon, ärgern mich natürlich auch die Blender mit den falsch eingestellen Scheinwerfern, oder 100er Birnen.
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3
21.06.2004 13:25 |
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Lars unregistriert
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Das ganze mal andersherum: ich denke, Du sprichst von diesen universalen Nachrüstsätzen, bei denen man möglicherweise sogar noch an den originalen Lampen rumsägen muß, damit die Xenon-Brennerbirnen überhaupt reinpassen...
... nun: eBay-Beipackzettel hin oder her (die mit Kopien einer ominösen KBA-Bestätigung meine ich, die es aber nicht geben kann, und wenn, dann für die Gesetzgebung vor 2000 Gültigkeit hatte), kein Baumeister der Welt wird einem eine auf diese Weise verhunzte Leuchtanlage eintragen. Punkt ist nämlich einfach der, daß eine H4-Birne einen gänzlich anderen Brennpunkt besitzt als eine Xenon-Lampe, und deshalb auch für H4 berechnete Lampen schlicht unbrauchbar sind für diese Verwendung - das E-Zeichen auf der Lampe gilt für das Gesamtprodukt, also mit H4-Birne.
Desweiteren: wo soll denn nun Abblendlicht herkommen...? H4 hat zwei Fäden in der Birne, jeweils einen für Abblendlicht und Fernlicht, die eben mit unterschiedlichen Brennpunkten arbeiten und denn entsprechend mehr oder weniger weit blenden/ausleuchten - Xenon-Birnen hingegen kennen nur zwei Zustände: brennt, brennt nicht. Und willst Du wirklich immer mit Fernlicht fahren?
(wenn bräuchte man also getrennte Scheinwerfer, oder wie bei originalen Xenon-Lampen eine Duallösung mit Xenon-Abblendlicht und Halogen-Fernlicht, das BiXenon, was wiederum seinen Hauptgrund darin hat, daß Xenon mehrere Sekunden braucht, bis es überhaupt zündet... nun hat das Fernlicht aber ja noch eine andere Funktion, die sehr schnell ansprechen muß: Lichthupe).
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4
21.06.2004 14:06 |
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Michael unregistriert
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Ok, das heißt mit original Scheinwerfer nicht durchführbar, aber mit den Doppelscheinwerfern von Mattig bzw. Irmscher wären dann 2 Problem behoben - nämlich Standlicht /Fernlicht.
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5
21.06.2004 14:27 |
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Lars unregistriert
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... öhmm... ok, damit wäre dieses eine Problem behoben mit dem bivalenten Betrieb - legaler wird's damit deshalb aber weiterhin nicht und die anderen Punkte sprechen damit immer noch dagegen, da wie gesagt die normalen Leuchten für Halogen-Betrieb (dito bei Irmscher) schlicht für Xenon-Brenner nicht ausgelegt sind - Stichwort Brennpunkt, der nunmal bei einer Glühwendel mit ihrem fast punktartigen Leuchtverhalten komplett anders ist als bei einem Lichterbogen über eine Länge von mehreren cm.
Um's nochmal deutlicher zu sagen: wenn eine Lampe bauartgeprüft wird und eine Strassenzulassung (e-Nummer) erhält, dann gilt diese immer auch nur mit dazugehöriger Birne (in aller Regel auf's Gehäuse aufgedruckt, z.B. H4/12V/55W).
Was auch soweit absolut Sinn macht, da ein Reflektor für eine handelübliche Glühbirne mit Wendel vereinfacht gesagt fast schon auf einen Leuchtpunkt optimiert ist - eine Charakteristik, die ein Lichterbogen nunmal nicht hat. -> eine solche umgebaute Lampe leuchtet zwar sicherlich aus, aber nicht so wie gedacht, und man kann davon ausgehen, daß der Gegenverkehr erheblich geblendet wird, da man solche Lampen schlicht nicht mehr ordnungsgemäß einstellen kann.
Solange die Leuchten nicht für Xenon-Brenner ausdrücklich konstruiert worden sind (also zur Verwendung mit Xenon zugelassen wurden), ist's rausgeschmissenes Geld... und schade um den Irmscher-Grill zudem (verbastelte Lampe, denn es wär schon arg ein Wunder, wenn der allein schon die passenden Fassungen hätte, z.B. H7, man also wenigstens das Teil nicht noch kaputtverbasteln müsste).
Also wenn das Dein Anliegen sein sollte, gern Geld zum Fenster rauszuschmeißen: gib mir Bescheid, ich schick Dir dann eine PN mit meinen Kontodaten
!
Was bringt einem die schönste Beleuchtung, wenn sie illegal ist?
Nichts außer im Fall des Falles Ärger und Punkte wegen Fahrens ohne BE... und bei ungeprüften Änderungen an der Beleuchtungsanlage verlischt die BE des Autos auf der Stelle - ohne Übertreibung, bei schwerwiegenden Änderungen wie dieser kann (wird) der TÜV-wie auch Polizeimensch Deinen Wagen problemlos an Ort und Stelle stillegen - im Grunde müssen sie es sogar (-> "Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer", einer der drei KO-Kriterien bei Fahrzeugänderungen), im Falle der Polizei wird halt "nur" noch ein Verfahren als Dreingabe dazugelegt (Strafe, Punkte).
Und eintragen wird so ein Eigenbau einem keiner, außer natürlich mit teuren Einzelgutachten über Leuchtwirkung der Lampen - wo dann letztendlich immer noch die gesetzliche Mindestanforderung mit der Reinigungsanlage und der Niveauregulierung verbleibt.
Deshalb, selbst wenn der Wagen einem mit einem solchen Umbau nicht sofort stillgelegt wird (man hat ja doch öfter länger Glück, wann gibt's schon Kontrollen)...: im Falle eines Unfalls stehste mit so einem ungenehmigten Umbau echt dumm da, denn ohne BE kein Versicherungsschutz - bzw. die Versicherung kann dann problemlos die Zahlungsverpflichtung abwälzen, da die Deckung der Versicherung sich nur auf Fahrzeuge bezieht mit gültiger BE.
Und das wär's mir echt nicht wert...
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21.06.2004 15:27 |
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asconatorsten
Lebende Foren Legende
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Ascona C V6 I500 hat doch Xenon drin. Vielleicht äußert er sich hier mal wie er das genau gemacht hat und was er verbaut hat.....interessieren würde mich das auch mal
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7
21.06.2004 20:26 |
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AsciFan
Spam-Bot V2.13
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Hi,
zwar kann man die dinger schön einbaun aber ohne Automatischer weitenregulierung ist da auch nichts zu machen.
Weil du sonst auch bei ach so tollen eingestellten Scheinwerfer bei jeder Bodenwelle andere blendest.
Dazu eben noch Scheinwerferwaschanlage...
Dazu sind Xenon scheinwerfer auch besonders aufgebaut um eben das Blenden so gering wie möglich zu halten .
Also Legal ist mit dem Ebay zeug nichst drin nur eben Orginal Xenonscheinwerfer mit Weitenregulierung und WIWA einbaun.
MFG
__________________ Klimakiller :
86er Ascona C CC 1.8E GT/SPORT 115PS
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8
21.06.2004 21:27 |
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Baloo96 unregistriert
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Moin erstmal...
Soweit so schön, aber es gibt auch H4 xenon Brenner, damit wäre der Faktor falscher Brennpunkt schon mal nicht mehr vorhanden...
Hatte ich auch ne Zeit lang im Ascona drinne, habe mir auch extra nen Grill mit Fernlichtern geholt, zwecks Lichthupe und Fernlicht...
Aber das beste, mitlerweile gibt es auch H4 Bixenon, das ist mit Klappe, und läßt Abblend und auch Fernlicht zu...
Zu finden z.B. bei Ebay http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View...AMEWA%3AIT&rd=1
oder einfach mal bei:
www.xenon-light.at
reinschauen
MfG
Florian
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9
25.06.2004 20:28 |
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AsconaC V6 i500
Eroberer
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Original von asconatorsten
Ascona C V6 I500 hat doch Xenon drin. Vielleicht äußert er sich hier mal wie er das genau gemacht hat und was er verbaut hat.....interessieren würde mich das auch mal
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also leute...wie erwünscht mein statement...
ja,ich hatte das xenon letztes jahr auch drin aber komplett auf projector-linsen umgebaut.somit das thema falscher brennpunkt ausgeschlossen.
aber das problem mit dem fernlicht bestand trotzdem...hatte keins.
das wiederrum wäre mit dem schon erwähnten bi-xenon kein problem weil sich da nur eine klappe verstellt und somit den austrittswinkel des lichtes verändert.
das einzige problem an der ganzen xenon geschichte is einzig und allein die streuscheibe (also das glas) des scheinwerfers.
wenn die firma,an der ich dran bin,die gläser klar schleift...dann wäre es auch kein problem mehr das xenon im bi-xenon prinzip einzubauen.
klar...die automatisch elektronische leuchtweitenregulierung und scheinwerferreinigungsanlage ist absolut pflicht wenn man den ganzen müll eingetragen haben will.
die lwr gibt es aber mittlerweile schon für 159,- euro und in nem relativ einfachem prinzip...mit nur einem geber und wenig kabelscheiße...
sollte aber trotzdem jeman eine glas firma an der hand haben die so etwas macht...bitte mail an mich..
also leute...auf baldiges legales blaues licht
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www.AsconaC-i500.de
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10
26.06.2004 02:42 |
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Berufsretter112
Mitglied
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Gläser klar Schleifen |
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Mein Tipp:
Zum Autolackierer die Gläser mit Naßschleifpapier 1500 Körnung sauberschleifen und mit 3M Finischschleifpaste poolieren.
M.f.G.
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@Berufsretter112
Leichenausgräber
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