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power-vergaser power-vergaser ist männlich
Tripel-As


Nürnberg -[Deutschland]-NNürnberg -[Deutschland]-EO666

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Ich habe ein Schreiben von der Polizei bekommen in dem mir vorgeworfen wird mit 97kmh und einen abstand von 28,6m mit dem LKW auf der Autobahn unterwegs gewesen zu sein.

Das dies nicht stimmt weis ich, allerdings kann ich als einziges beweismittel meine Tachoscheibe vorlegen auf der zur besagten zeit geschwindigkeiten von ca 80kmh angezeigt werden und zugleich aprupt enden da ich im zeitlichem übergang in ein Stauende hinneingeraten binn.

Ich vermute das es eine Fehlmessung der Überwachungsanlage gegeben hat durch das ständige anfahren und Abbremsen, wie es nun in einem Stau üblich ist.

Ein Anruf beim Zuständigen Amt brachte mir allerdings nichts auser Hochnäsige bemerkungen wie zb, das es keine Fehlmessungen geben kann, und ich solle doch lieber mal den Tacho überprüfen lassen.

Mein eigentliches Proplem ist nun das ich gern dagegen vorgehen möchte, immerhin handelt es sich um ca 90€ und 4 Punkte, aber ich nicht im besitz einer Rechtschutzversicherung binn und mir selbst keinen Anwalt leisten kann.

Gibt es eventuell aussichten als einzelne Privatperson gegen diesen unsinn anzugehen??
Dateianhang:
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 suchhilfe

Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von power-vergaser am 30.07.2007 15:48.

0 30.07.2007 15:27 power-vergaser ist offline Ebay-Übersicht von power-vergaser ansehen MSN Passport-Profil von power-vergaser anzeigen

asconabastler3 asconabastler3 ist männlich
der Bekloppte

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Es gibt Fehlmessungen ohen Ende....

Was für ein Messsystem war es. Fest installiert oder temporär aufgebaut?

Ich würde erstmal per Post Einspruch einlegen mit halt der Begründung zu der Uhrzeit im Stau usw. Als Beweis eine beglaubigte Kopie der Tachoscheibe (nicht die originale wenn die weck ist dann wars das mit dem Beweismittel).
Und dann müssen dir die erstmal beweisen das es keine Fehlmessung ist (dafür sollte es eigentlich Protokolle geben), und das dein Tacho halt net geht. Aber wenn dein Tacho durch ne Werkstatt beim letzten Wartungsintervall des Tacho auch wirklich geprüft wurde und das auch auf dem Lustigen Aufkleber entweder hinten drauf oder an der B- Säule von deim LKWagen steht dann sieht es erstmal garnicht so schlecht aus.

Und wenn es hart auf hart kommt dann frag deinen Chef ob das nbicht der Firmenanwalt übernimmt.
Frag ihn am besten bevor du Einspruch einlegst wie er zu der Sache steht - vieleicht klemmt er sich da gleich hinter. So ist es z. B. bei meinem Seniorchef, wenn die Bu.... im Unrecht sind dann zerpflückt er die Typen in der Luft. großes Grinsen dafür liebe ich ihn.

__________________
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1 30.07.2007 20:27 asconabastler3 ist offline

jacz jacz ist männlich
Kaiser


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Moin,

Kann asconabastler3 nur zustimmen, auf jeden fall Einspruch einlegen und zumindest bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht einmal beraten lassen.
Das is nicht so teuer!
Dann deine Tachoscheiben mindestens eine Woche vor bis eine Woche nach dem Vorfall kopieren damit du einen lückenlosen Nachweis über deine Fahrzeiten und Geschwindigkeiten hast, damit sie nicht sagen können das du mal eben eine neue Scheibe gefahren hast.
Und schön die originale behalten, oder wenn du dir einen Anwalt nimmst, ihm in die Hand drücken.
Wenn du das mit Sicherheit laut Scheibe nachweisen kannst das das was die dir vorwerfen nicht zutrifft, übergib die Sache gleich einem Anwalt mußt du ja nicht löhnen wenn du gewinnst! großes Grinsen

gruß
Rolf

__________________
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2 31.07.2007 01:48 jacz ist offline

Snatch Snatch ist männlich
König


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Ich würde dagegen vorgehen! Weil DU hast eine Tachoscheibe in der hand und solange dein Tacho wirklich geeicht ist! Als LKW fahrer solltest wissen was ich meine kannste da gegen vorgehen du hast ja den beweis das es nicht so ist! Sollte allerdings dabei dann rauskommen das dein Tacho doch nicht geeicht ist haste du nen echtes problem!

__________________
 DIE SIND ALLE SO KRANK Ballaballa ?? Glglgl Mauer
3 02.08.2007 22:28 Snatch ist offline Fügen Sie Snatch in Ihre Kontaktliste ein

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