|
|
|
|
Big1one1
Routinier
| GG | | LY | 3 | 4 | 6 |
Zuletzt online: 17.08.2017 |
Level: 39
Erfahrungspunkte: 1.471.481
Nächster Level: 1.757.916
|
|
|
Sportsitze eintragen |
|
Servus zusammen,
hab mal ne Frage ob sich da jemand wirklich auskennt. Hab zwar schon das halbe Internet durchkramt, finde aber irgendwie nix wirklich stichhaltiges außer das hier:
is Ende der Neunziger galt national die sog „Führerhausrichtlinie“ Nr. 128 StVZO. Die wurde inzwischen von zwei EU Normen abgelöst und zwar die ECE 29 und die ECE 14 für die Gurtverankerung.
In der Praxis heisst das:
Bis BJ 1996 - u. U. 98-fahrzeugabhängig
Starre Vollschale:
Einzutragen, wenn FIA Homologation (vergleichbar mit ECE Prüfung, wie z.B. Schlittenversuch)
Auflagen:
* 4-Punkt H Gurt gleichzeitig quasi Pflicht, wg. der gleichmäßigen Druckverteilung
* Sitzkonsolen höhenverstellbar ( ginge manuell z.B. mit Flügelmuttern )
* Laufschienen
* Streichung der Rücksitzbank erforderlich
Vollschale ohne jegliche Papiere - Eintragung ist reine Glücksache aber ist mit einer FIA - Kennung durchaus machbar.
Halbschale:
Eintragungsfrei, wenn klappbar oder mind. 30 Grad neigungsverstellbar, keine Homologation erforderlich.
Auflagen:
* H- Gurt mit ABE oder ECE Zulassung
* Sitzkonsole mit Höhenverstellung (manuell z. B. mit Flügelmutter )
* Laufschiene
Nur dann möglich wenn das Fahrzeug im Grundmodel keine Seitenairbags hat oder zurückgerüstet werden kann.
Wichtig auch ist, sollten die vorderen Originalgurte ausgebaut werden und durch H-Gurte ersetzt werden, ist grundsätzlich nur ein Zweisitzer möglich !
Mein Tipp...wenn möglich die Originalgurte eingebaut lassen.
BJ 1996 (bzw. u. U.199
– 2000
fahrzeugspezifisch, noch 80% der Fälle möglich, Anforderungen wie -`96, abhängig von der Typgenehmigung, ob ohne Seitenairbag.
ab BJ 2000-heute
ECE Vorschrift, dass unter anderem Seitenairbags quasi Pflicht ist auch viele neuere Modelle Sitzairbags besitzen die nicht ohne weiteres stillgelegt werden dürfen. (ansonsten würde das Fahrzeug seine Bauartgenemigung verlieren und die BE wäre erloschen). Ab hier muss jeder einzubauende Sitz ABE oder TÜV-Gutachten zum legalen Verbau besitzen. Hierfür sind u.a. aufwändige Crash Tests erforderlich.....
Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel...um sicher zu gehen lieber mit dem örtlichen TÜV oder DEKRA die Abnahme durchsprechen. Grundsätzlich ist hier nach dem §21 oder §19.2 der STVZO abzunehmen und zu prüfen.
Das würde bedeuten, dass man beim Aci quasi alles verbaun kann?!
LG
Sascha
__________________ Tradition verplichtet!
Gebürtiger Rüsselsheimer!
VW?! Nich ma für Geld!!
|
|
0
21.01.2013 10:15 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Big1one1
Routinier
| GG | | LY | 3 | 4 | 6 |
Zuletzt online: 17.08.2017 |
Level: 39
Erfahrungspunkte: 1.471.481
Nächster Level: 1.757.916
|
|
|
Keiner ne Ahnung?! :-/
__________________ Tradition verplichtet!
Gebürtiger Rüsselsheimer!
VW?! Nich ma für Geld!!
|
|
1
30.01.2013 08:50 |
|
|
Ascocruiser
... steht auf oben ohne...
Zuletzt online: 05.11.2023 |
Herkunft: Rheinland Pfalz |
Level: 55
Erfahrungspunkte: 24.792.481
Nächster Level: 26.073.450
|
|
|
Ja, quasi ja, alles was eintragbar bzw eintragungsfrei ist.
Warum auch nicht?
__________________
Opel - Lego für Erwachsene
|
|
2
31.01.2013 18:22 |
|
|
duneraver
Kaiser
Zuletzt online: 16.09.2024 |
Herkunft: nauheim neben Rüsselsheim |
Level: 47
Erfahrungspunkte: 6.531.998
Nächster Level: 7.172.237
|
|
|
alles wo eine kba nummer drauf ist, müsste man im ascona eingetragen bekommen.
|
|
3
31.01.2013 20:59 |
|
|
|
|
Besucher seit 04.04.2003 gesamt: 11.894.302 | Besucher heute: 821 | Besucher gestern: 1.425 |
|
|
|