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Der-W
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Feste Richtlinie zur Mindesthöhe? |
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Guten Tag!
Ich hab da so ein kleines Problem und zwar war ich heute mal bei meiner zuständigen TÜV-Station und dort stellte sich folgendes Problem! Der TÜV behauptet das ich eine Mindestfahrzeughöhe von 8cm haben muss darauf hin hatte ich ihn mal gefragt ob das irgendwo niedergeschrieben ist was er mir dann aber nicht zeigen konnte, danach fuhr ich zu meinem Prüfer von der GTÜ der das Fahrwerk damals abgenommen hat und er meinte das wäre ein reine Richtlinie und hab ich trotzdem das Problem das TÜV-Nord mir den Motor nicht eintragen will da das Fahrzeug zutief is! Hat hierzu einer Infos für mich was ich da tun kann?
MFG
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0
17.10.2009 14:40 |
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Krawallhobel
Tripel-As
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Also ich hatte auch das Problem. Mir wurde gesagt das man 8 cm platz, zu metallischen Teilen, haben muss. Ich war war so bei 7cm und er hat ein auge zugtdrückt.
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1
17.10.2009 16:08 |
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AsciFan
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Jep ist so seit ~2009 ist eine freiwillige Richtlinie der Prüforganisationen, die müßen dir ja gar nix abnehmen und desswegen gilt jetzt auch die Bestimmung von 8CM zu Auspuff, Ölwanne, Achse !
Wer mit eingetragenen Fahrwerk zum TÜV fährt und weniger als 8cm hat , der bekomt es als erheblichen Mangel zugeschrieben.
Einzig Tuningstüv oder welche die eben das Auge wegen 1cm zudrücken
sind die einzigen wo man es noch eingetargen bekommt.
Die Polizei geht auch nach dieser Richtlinie ! und karrt dich dann zum TÜV !
MFG
__________________ Klimakiller :
86er Ascona C CC 1.8E GT/SPORT 115PS
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2
17.10.2009 17:34 |
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Der-W
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Aber wo kann ich dieses den Nachlesen? Weil ich hab nicht mal ansatzweise 8^^
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3
17.10.2009 18:00 |
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AsciFan
Spam-Bot V2.13
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Nirgentwo es gibt keine Regelung für die Mindeshöhe, nur Empfehlungen aber der TÜV, DEKRA & co müßen dir nix abnehmen die können es und wenn die sagen nö wir wollen es aber mit den 8cm hast du Pech gehabt.
MFG
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4
17.10.2009 18:18 |
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Der-W
Mitglied
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Ergo dann könnte ich eigentlich mal die Arbeit in kauf nehmen und mir einen TÜV Prüfer suchen der es mir vielleicht einträgt beim TÜV-Nord! Schonmal gut zuwissen das es nicht unmöglich is!
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5
17.10.2009 18:26 |
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manuelreuter
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Artikel bei eBay
__________________ Ascona C
Bin nicht hier um mich beliebt zu machen
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6
17.10.2009 19:03 |
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20NET_GT
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federwegbegrenzer vollpacken die kiste
dann zum tüv, später rausnehmen
so würd ich smachen
__________________ Edelstahlverarbeitung + Flanche aller art = werk2motoring@web.de
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7
17.10.2009 19:14 |
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der lange
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da einzige was es meineswissens gibt ist eine mindesthöhe der Hauptscheinwerfer und des vorderen sowie hinteren Kennzeichens...
__________________ http://www.asconac20let.de/
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23.10.2009 12:21 |
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Ascona133
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In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sind
* die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit
* den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
* den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und
* Straßenbau
anzuwenden.
Es ergibt sich, dass im verkehrsüblichen Fahrbetrieb beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder beispielsweise einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse keine Beschädigung an Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen usw.) eintreten darf.
Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten
__________________ Typreferent für "Ascona-C" der Alt-Opel-Interessengemeinschaft von 1972 e. V.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ascona133 am 23.10.2009 17:06.
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23.10.2009 17:06 |
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ascona 16v
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hallo.
da geh mal zur dekra und denn machen die das auf den 21 eintragung,
also so macht das mein tüver immer.
mfg ascona 16v
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23.10.2009 18:04 |
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